Dienstag, 1. Januar 2008

Einstweilige Verfügung


Auf unserer Website gibt es ja seit kurzem eine neue Bezeichnung für unseren Trainingsbereich: die xxxx-Arena.
Merkwürdig, aber wahr: die Fleesensee GmbH & Co. Sportanlagen KG hat uns per einstweiliger Verfügung untersagt, "im Zusammenhang mit der Werbung für oder dem Betrieb von Golfübungsanlagen das Kennzeichen 'Golf-Arena' zu benutzen."

Wegen der "besonderen Dringlichkeit" (!) dieses Falls wurde uns vom Landgericht Berlin nun erst einmal untersagt, den Begriff im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Hintergrund ist, dass die Golfanlage Fleesensee sich eine Wort-/Bildmarke "Golf ARENA" hat schützen lassen. Bereits im Jahr 2005 hatten wir dies mit dem Anwalt der Golfanlage Fleesensee geklärt. Aber neue Besen kehren bekanntlich gut: es gibt einen neuen Anwalt, der die Golfanlage Fleesensee nun vertritt und damit einen erneuten Versuch unternimmt, uns die Nutzung dieses Begriffes zu untersagen.
Warum? Wegen der "erheblichen Verwechslungsgefahr" mit den Übungsanlagen in Fleesensee...

Wir freuen uns dass Sie auch weiterhin unsere xxxx-Arena für Ihr Training nutzen!

1 Kommentar:

Golf Gut Glinde hat gesagt…

Dazu ein Kommentar von Herrn M. Meinert, den er uns per Post hat zukommen lassen:

"Pipifax! Flesensee soll sich gehackt legen! Es ist doch ein Witz mit diesen Urheberrechten! Als ob nur Fleesensee eine solche Golf-Arena hätte und es nur dort auch eine Golf-Arena sei... Darf ich dieses Wort hier und jetzt als Blogger überhaupt in den
Mund nehmen, darf ich an dieses Wort auf Eurer Anlage überhaupt nur denken?

Benennt doch Eure Arena einfach um. Meine Vorschläge wären "Golf-XXL-Arena", oder "Golf-GCCF-Arena" (GCCF steht
selbstverständlich für "Golf Chinese Chipping Field" oder "GOLFA-Rena".
Und nicht vergessen, schnell die Rena schützen lassen!"