Nicht nur bei uns im Clubhaus, sondern auch im Internet (z.B. im spicygolfforum.de) wird der Rechtsstreit zwischen der Golfanlage Fleesensee und Golf Gut Glinde ja eifrig diskutiert.
Hierzu einmal ein paar Hintergrundinformationen:
Bei der Namensgebung zur Eröffnung der Übungsanlage auf Gut Glinde im Jahr 2003 haben wir eine Rechtsauskunft eingeholt, die ergab, dass ein Schutz der Wortkombination "Golf-Arena" nicht möglich ist. Unsere Übungsanlage wurde daraufhin von uns mit dem Namen Golf-Arena versehen.
Im Jahr 2005 teilte uns die Golfanlage Fleesensee durch ihre Anwälte mit, dass sie Inhaberin der Wort-/Bildmarke Golf-Arena ist und drohte uns bei Weiterverwendung Klage an.
Nach rechtlicher Klärung und Stellungnahme durch unseren Anwalt gestattete uns die Golfanlage Fleesensee jedoch die Weiterverwendung des Begriffs Golf-Arena in der bisherigen Form.
Unsere Begründung: Der Markenschutz bezieht sich auf eine Wort-/Bildmarke, d.h. eine spezielle graphische Darstellung des Begriffs Golf-Arena. Nur diese Kombination ist vom Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen worden und kann hier eingesehen werden: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html (Aktenzeichen 30101317.9 eingeben).
Zu unserem Erstaunen erhielten wir Ende 2007 von einer anderen Anwaltskanzlei, die wiederum Fleesensee vertritt, ein Schreiben, in dem uns die Verwendung des Begriffs unter Androhung von Schadenersatzansprüchen und Klage untersagt wurde.
Das Ergebnis ist die heute diskutierte einstweilige Verfügung.
Erstaunlich ist, dass der Streitwert in 2005 mit 100.000,- EUR beziffert wurde. Heute ist diese Wort-/Bildkombination nur noch für einen Streitwert von 50.000,- EUR gut.
Gefunden haben wir die geschützte Kombination im Internet-Auftritt von Fleesensee gar nicht.
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